Weitere Entscheidung unten: KG, 16.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3335
OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92 (https://dejure.org/1993,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1993 - 9 U 204/92 (https://dejure.org/1993,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 9 U 204/92 (https://dejure.org/1993,3335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OLGZ 1993, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Unebenheit von 3 cm in einem Fußweg

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so auch OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08

    Verkehrssicherungspflichten eines Parkplatzbetreibers

    Gegebenenfalls sind im Rahmen des Zumutbaren andere gefahrlose Alternativen zu wählen ( OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 304 ).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2007 - 2 U 9/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Fußgängers auf einem Gehweg

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

    Denn im Rahmen der Pflichtverletzung ist ein objektiver Maßstab anzusetzen; abzustellen ist zudem auf einen die normale Sorgfalt beachtenden, mithin durchschnittlichen Fußgänger (vgl. OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303; LG Kleve, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Sicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Dresden, 20.12.2000 - 6 U 1889/00

    Warnpflicht; Bordsteinhöhe; öffentlicher Parkplatz

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

    Eine völlige Gefahrlosigkeit ist mit zumutbaren Mitteln aber nicht zu erreichen (OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06

    Amtshaftung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbaubehörde

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Dresden, 09.10.1996 - 6 U 1328/96

    Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden in den neuen Bundesländern

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann aber nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig, VersR 1989, 627 ; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

    Eine völlige Gefahrlosigkeit ist mit zumutbaren Mitteln aber nicht zu erreichen (OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303; VersR 1978, 64).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 2 U 1/07

    Haftung des Veranstalters und des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Dresden, 27.03.1996 - 6 U 449/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Schadhaftigkeit des Straßenbelages - Frostaufbrüche

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann aber nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektiven Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig VersR 1989, 627 ; OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 303).

    Eine völlige Gefahrlosigkeit ist mit zumutbaren Mitteln aber nicht zu erreichen (OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 303; VersR 1978, 64).

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 U 992/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Fußgängers auf einem unebenen

  • LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10

    Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber

  • OLG Brandenburg, 15.06.2010 - 2 U 34/08

    Amtshaftung auf Grund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz-

  • OLG Dresden, 28.01.2000 - 6 U 3282/99

    Haftung des Straßenbaulastträgers bei Sturz eines Radfahrers

  • OLG München, 21.06.2010 - 1 U 2653/10

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Beschädigung eines Schneepfluges durch

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 2 U 10/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde, wenn eine

  • OLG Koblenz, 19.07.2004 - 12 U 820/03

    Verkehrssicherungspflicht - Beschädigung eines tiefer gelegten Autos

  • LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3029
KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92 (https://dejure.org/1992,3029)
KG, Entscheidung vom 16.11.1992 - 24 W 1940/92 (https://dejure.org/1992,3029)
KG, Entscheidung vom 16. November 1992 - 24 W 1940/92 (https://dejure.org/1992,3029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens der Wohnungseigentümer; Abrechnung der Wohngeldvorschüsse entsprechend den Lastentragungsquoten; Anspruch auf Auskehrung des Abrechnungsguthabens ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 338
  • OLGZ 1993, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 338) bereits entschieden, daß Vorschußzahlungen, die auf der Grundlage eines später für unwirksam erklärten Wirtschaftsplans geleistet wurden, keine selbstständigen, gegen die einzelnen Miteigentümer durchsetzbaren Bereicherungsansprüche begründen (vgl. Senat FGPrax 1998, 173).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • KG, 09.04.2001 - 24 W 6844/00

    Nachzahlungen und Auskehrungen aufgrund der Jahresabrechnung nur über die

    Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, dass entweder der Verwalter zum Einzug der Nachzahlungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlasst wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zu Gunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).

    Ohne Rechtsirrtum ist das Landgericht unter Hinweis auf die vom Senat in ständiger Rechtsprechung (OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213) vertretene Rechtsauffassung davon ausgegangen, dass der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus einer beschlossenen Jahresabrechnung nur gegen die Gemeinschaft insgesamt, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer -- auch nicht in Höhe der jeweils auf diese entfallenden Quote -- geltend machen kann.

  • OLG Köln, 22.04.2005 - 16 Wx 59/05

    Rechtsweg für Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den früheren

    Wegen des vorläufigen Charakters der Wohngeldvorauszahlungen kommt ein Rückzahlungsanspruch für den einzelnen Wohnungseigentümer nach § 812 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn eine genehmigte Jahresabrechnung vorliegt, die eine gegenüber den geleisteten Vorschüssen niedrigere Beitragsverpflichtung des Wohnungseigentümers ergibt, zu seinen Gunsten also ein Guthaben ausgewiesen wird (OLG Hamm NJW-RR 1999, 93; KG NJW-RR 1993, 338; KG ZMR 1995, 264).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01

    Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung

    Vielmehr ist dieser Anspruch auf Mitwirkung an der Realisierung des Abrechnungsguthabens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung gerichtet, würde insbesondere voraussetzen, dass aus dem konkret vorhandenen Wirtschaftsjahr noch Geld vorhanden ist (KG OLGZ 93, 301, 304 und NZM 2002, 129; OLG Hamm Wohnungseigentümer 98, 499; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 111; anderer Auffassung Staudinger/Bub, aaO, § 28, Rdnr. 516-518).
  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Allerdings ergibt sich der Ausschluß der Aufrechenbarkeit nicht unmittelbar aus der Entscheidung des Senats vom 16. November 1992 - 24 W 1940/92 - (NJW-RR 1993, 338 = ZMR 1993, 80 = WM 1993, 91 = WE 1993, 51 = DWE 1993, 39).
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 31/94

    Zuvielzahlung von Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums

    b) Einen allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Anspruch auf Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums kann ein einzelner Wohnungseigentümer gerichtlich nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (BGHZ 111, 148 ; KG WuM 1993, 91 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht